AGB

AGB fi-tz Eggenfelden

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Speckmaier Vilsmaier Stummer Trainingszentren oHG (Stand: 01.10.2017)

  1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Speckmaier Vilsmaier Stummer Trainingszentren oHG mit ihren Mitgliedern des Studios „fi-tz“, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit fi-tz abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Studios fi-tz eggenfelden(nachfolgend: Studio oder fi-tz) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Antrag auf Mitgliedschaft“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.

1.2. Antrag und Vertragsschluss im Studio

Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds. Der Antrag ist ein bindendes Angebot an fi-tz zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit fi-tz. Fi-tz kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt fi-tz das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.

1.3. Antrag und Vertragsschluss über die Website

Der Antrag auf Mitgliedschaft wird über die fi-tz-Website durch Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gestellt. Der Antrag ist ein bindendes Angebot an fi-tz zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit fi-tz. Fi-tzT kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt fi-tz das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande; Tag des Vertragsabschlusses ist dann der Tag der Antragstellung.

1.4. Membercard

Der Antragsteller erhält im Studio bei Antragstellung bzw. beim ersten Studiobesuch nach Antragstellung eine Membercard, die ihm den Zutritt zu dem Studio ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung des Studios.

1.5. Jugendliche

Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

 

  1. NUTZUNG DES STUDIOS

2.1. Umfang der Studionutzung

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt (unter „Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweis“) Zutritt zum fi-tz und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3. Zutritt nur mit Membercard

Durch die Membercard erhält das Mitglied Zutritt in das Studio. Ohne Mitnahme der Membercard ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.

2.4. Hausordnung

Das fi-tz ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.5. Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.6. Zusatzleistungen

Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart wurde.

 

  1. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Umgang mit der Membercard

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Membercard zu sorgen. Einen Verlust der Membercard hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der Membercard gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z.?B. durch Dritte) befreit.

3.2. Gebühr bei Neuausstellung der Ersatz-Membercard

Für die Neuausstellung der MemberCard bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 5,- Euro inklusive Umsatzsteuer fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die alte MemberCard verliert mit der Aktivierung der Ersatz-MemberCard ihre Gültigkeit.

3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten

3.3.1. Das Mitglied ist verpflichtet, fi-tz bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von fi-tz (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

3.3.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., fi-tz unverzüglich mitzuteilen.

3.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der Membercard / Identitätskontrolle

Die Mitgliedschaft bei fi-tz ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Membercard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.

Um sicherzustellen, dass die Membercard nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied fi-tz ein Foto von sich zur Verfügung, welches von fi-tz gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich fi-tz vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

3.5. Konsumverbote / verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.?B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

  1. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG

4.1. Fälligkeit der Beiträge

4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Mitgliedsbeitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart, werden diese Mitgliedsbeiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Startgebühr für die MemberCard am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem ersten Mitgliedsbeitrag des ersten Monats fällig gestellt werden.

4.2. Preisanpassungsrecht

4.2.1 Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart, ist fi-tz berechtigt, den monatlichen Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Fi-tz wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die Mitgliedsbeiträge, Servicepauschalen und Startgebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird fi-tz hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Mitgliedsbeiträgen und Aktivierungsgebühren aufweist.

4.4. Zahlungsverzug

4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält fi-tz sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

4.4.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, ist fi-tz berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist fi-tz berechtigt, neben den Verzugskosten nach Ziffer 4.4.1 dieser AGB einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

 

  1. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG

5.1. Erstlaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene feste Erstlaufzeit (nachfolgend: Erstlaufzeit). Wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von fi-tz vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um 6 Monate. Die ordentliche Kündigung ist

– bei einem Vertrag mit einer Erstlaufzeit von bis zu drei Monaten spätestens zwei Wochen,

  • bei einem Vertrag mit einer Erstlaufzeit von mehr als drei Monaten spätestens vier Wochen
  • bei einem Vertrag mit einer Erstlaufzeit von mehr als 6 Monaten spätestens 90 Tage

vor dem jeweiligen Vertragsende zu erklären

5.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.3. Erklärung der Kündigung durch das Mitglied

Jede Kündigung ist durch das Mitglied unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber der fi-tz Eggenfelden, Schellenbruckplatz 19 – 21, 84307 Eggenfelden, per Brief oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (z.Zt. info@fi-tz-eggenfelden.de) zu erklären bzw. anzuzeigen.

 

  1. HAFTUNG VON fi-tz

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet fi-tz nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von fi-tz auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von fi-tz gelten.

 

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

fi-tz ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

7.2. Änderungen dieser AGB

fi-tz ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Fi-tz wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.3. Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen fi-tz aufrechnen.

7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

7.5. Vertragssprache

Vertragssprache ist deutsch. Gerichtsstand ist Eggenfelden